7. Jahresbilanz: Forst & Jagd Dialog Österreich

7. Jahresbilanz

Die Erreichung ausgeglichener Wald-Wildverhältnisse lässt sich nur durch einen engen Zusammenschluss von Jagdausübungsberechtigten, Waldbewirtschaftern und den Jagd- und Forstbehörden verwirklichen. Darum wurde 2012 die Mariazeller Erklärung von den Spitzenrepräsentanten der jagdlichen und forstlichen Interessenvertretungen beschlossen und seither jährlich ein Umsetzungsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir freuen uns, dass nunmehr nach Beschluss der Damen und Herren Landesagrarreferenten auch die Jagdbehörden mit Sitz und Stimme im Forst & Jagd Dialog vertreten sind. Denn die maßgebenden jagdgesetzlichen Bestimmungen sind in Landesgesetzen verankert, zu denen wir uns als Rechtsgrundlage bekennen.

Über drei sehr wichtige Themen wird in dieser Bilanz berichtet:

  • Empfehlungen zur Optimierung der Abschussplanung in Österreich
  • Empfehlungen für das mit den forstlichen Zielsetzungen abgestimmte Wildmanagement auf nach Katastrophen wieder zu bewaldenden Flächen
  • Arbeitsauftrag für die Entwicklung von Empfehlungen für Überwinterungskonzepte für Wildtiere

Empfehlungen zur Optimierung der Abschussplanungen in Österreich

Ausgeglichene Wald-Wildverhältnisse lassen sich nur durch entsprechende Motivation von GrundeigentümerInnen und JägerInnen erreichen. Diese Unterlage des Forst & Jagd Dialogs soll einen weiteren Beitrag dazu leisten.

Im Anschluss an die jeweilige Empfehlung werden als Beispiele Bundesländer genannt, die dieser Empfehlung in den jeweiligen Landesjagdgesetzen bereits jetzt folgen. Für etwaige Detailfragen können der jeweilige Landesjagdverband oder das Fachreferat der Landesregierung kontaktiert werden.

  • Idealerweise wirken die jeweiligen Grundeigentümer, die Jagdausübungsberechtigten und die Jagd- und Forstbehörden an der behördlichen Abschussplanerstellung mit. Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg
  • Die Interessen der Grundeigentümer werden durch diese selbst, durch deren Bevollmächtigte auch innerhalb der gesetzlich legitimierten Interessenvertretungen wahr-genommen. in allen Bundesländern
  • Grundlage der Abschussplanerstellung auf der jeweils operativen Ebene ist der Wildeinfluss auf die Waldvegetation, insbesondere auf die natürliche und künstliche Waldverjüngung. Verbisskontrollzäune sind hierbei ein probates Mittel, um die Auswirkungen von Wildeinfluss, insbesondere auch Keimlingsverbiss, sichtbar zu machen. Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg
  • Verbisskontrollzäune in Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg
  • Die jeweiligen bezirksbezogenen WEM und ÖWI - Ergebnisse werden für die Abschussplanung gemeinsam besprochen und bestmöglich berücksichtigt. Burgenland, Kärnten. WEM wird in Salzburg indirekt berücksichtigt. Andere Methodik der Wildeinfluss-Bewertung in Oberösterreich (Vergleichs-/Weiserflächen), Tirol (Verjüngungsdynamik), Vorarlberg (Waldverjüngung-Wildschaden-Kontrollsystem  WWKS)
  • Die bisherigen Abschusszahlen bzw. ermittelte Wildstände  werden ebenfalls der Abschussplanerstellung zugrunde gelegt. Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
  • Die Einschätzung der Wildstände erfolgt nach den im Artikel der Arbeitsgruppe (AG) 2 des Forst & Jagd Dialogs beschriebenen Methoden („Methoden der Wildstandserhebung“, siehe Forstzeitung 8/2018 und Weidwerk 10/2018). Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
  • Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen den Jagdausübungsberechtigten und den verpachtenden Grundeigentümern unterstützen die Erfüllung der jagdgesetzlich vorgeschriebenen Abschussvorgaben. Darüber hinaus erfolgen auch Abstimmungsgespräche oder Vereinbarungen über erforderliche jagdliche Infrastruktur, Gestaltung der Wildlebensräume, Bejagungsmethoden und anderes mehr. Wird in den Bundesländern unterschiedlich praktiziert und ist in den Landesjagdgesetzen unterschiedlich verankert.
  • Revierübergreifende Überlegungen spielen bei der Abschussplanung jedenfalls bei Rot-, Stein-, Muffel- und Gamswild eine Rolle. Eine regionsbezogene Gesamtbetrachtung der Abschusspläne wird angestrebt.
  • Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
  • Bei der Festlegung der Abschusszahlen wird die Lebensraumeignung im Hinblick auf die Wildschadenanfälligkeit berücksichtigt, zum Beispiel im Rahmen einer wildökologischen Raumplanung.  Wildökologische Raumplanung in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg
  • Die Nichterfüllung von Abschussplanvorgaben wird durch den Einsatz adäquater Mittel bestmöglich präventiv verhindert. Dabei wird jedenfalls primär die Motivation der Beteiligten für die Zielerreichung angestrebt und erst sekundär und subsidiär werden ordnungspolitische Sanktionen verhängt. in allen Bundesländern, mit unterschiedlichem Erfolg.
  • Die Übererfüllung von Mindestabschussvorgaben ist aufgrund der jagdgesetzlichen Bestimmungen unmittelbar möglich (ohne Ansuchen). Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg.

Empfehlungen für das mit den forstlichen Zielsetzungen
abgestimmte Wildmanagement auf nach Katastrophen
wiederzubewaldenden Flächen

Forstlich und jagdlich abgestimmter Umgang mit Kalamitätsflächen Großflächige Windwurf- und Käferschäden stellen nicht nur eine forstliche Herausforderung für die Waldeigentümer dar, sie bedeuten auch eine jagdliche Herausforderung für die Jagdverantwortlichen. Der folgende Leitfaden soll helfen, den forstlichen und jagdlichen Umgang mit solchen Flächen in der Zusammenschau systematisch zu planen und die jeweiligen Zielsetzungen bzw. Maßnahmen im Waldbau und Schalenwildmanagement aufeinander abzustimmen. Die Checkliste dient zur Orientierung für die Auswahl (regional und lokal) geeigneter Maßnahmen, abhängig von Ausgangsituation, Zielsetzung und Machbarkeit. Für die Detailplanungen kann beim Amt der Landesregierung, der Landeslandwirtschaftskammer und dem Landesjagdverband eine entsprechende Fachberatung angefordert werden. Die Arbeitsgruppe 2 wird folgende Empfehlungen entwickeln:

Management-Leitfaden (Planungsablauf)

1. Analyse der forstlichen und jagdlichen Ausgangslage auf den Kalamitätsflächen und im wildökologisch relevanten Umfeld
2. Beschreibung der forstlichen und jagdlichen Zielsetzungen und Handlungsoptionen
3. Ableitung der forstlichen und jagdlichen Maßnahmen in räumlicher, zeitlicher und fachlicher Hinsicht
4. Monitoring und objektive Erfolgskontrolle als Basis für weitere Maßnahmenanpassung

Darüber hinaus werden Checklisten betreffend möglicher Maßnahmen für Waldbesitzer, Jagd-ausübungsberechtigte und sonstige Akteure entwickelt.

Positionierungen des Boards betreffend Überwinterungskonzepte für Wildtiere

Die extreme Witterung des vergangenen Winters mit den hohen und zum Teil langanhaltenden Schneedecken und unser Bemühen zur Erreichung ausgeglichener Wald - Wild Verhältnisse in ganz Österreich nehmen wir zum Anlass, die Arbeitsgruppe (AG) 2 auf Basis folgender Grundsätze mit der Behandlung des Themas Überwinterungskonzepte für Wildtiere zu beauftragen:

  • Die jagdgesetzlichen Grundlagen regeln die Fütterung in Notzeiten und geben Standards für die Wildtierfütterung vor. Diese sollen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden.
  • Das Füttern soll unter Beachtung der jagdgesetzlichen Vorschriften grundsätzlich der Entscheidungsfreiheit des jeweiligen Grundeigentümers obliegen, soweit die Walderhaltung im öffentlichen Interesse und im Sinne des Nachbarschutzes gesichert ist.
  • Füttern ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, welche professionelles Wissen erfordert, um mögliche Fütterungsfehler und damit verbundene unerwünschte Auswirkungen auf die Waldbestände zu vermeiden. Dazu sollen vertiefende Informationen ausgearbeitet und Checklisten für die praktische Anwendung entwickelt werden.
  • Unter Einbindung aller Betroffenen von Beginn an, sollen in den Regionen Überwinterungskonzepte entwickelt werden, die insbesondere die Fütterung und auch die für eine Überwinterung so wichtigen „Ruhezonen“ berücksichtigen. Diesbezügliche Pilotprojekte sollen entsprechend fachlich begleitet werden.
  • Örtliche und überörtliche Fütterungskonzepte sollen Informationen über die Art und Menge der zu fütternden Wildtiere, über die Örtlichkeiten und die Art des Futters beinhalten. Dafür sollen gemeinsame fachliche Einschätzungen über ökonomisch und ökologisch tragfähige Wildstände vorgenommen und entsprechende Empfehlungen entwickelt werden.
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